Wer braucht ein Visum?

Staatsangehörige der EU-Staaten benötigen zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland kein Visum. Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten brauchen für Aufenthalte in Deutschland grundsätzlich ein Visum. Bürger von Staaten, für die die Europäische Gemeinschaft die Visumpflicht aufgehoben hat, benötigen für bestimmte Besuchsaufenthalte kein Visum. Auf der Website des Auswärtigen Amtes findest Du alle wichtigen Informationen zu den Visabestimmungen der Bundesrepublik Deutschland – auch eine Staatenliste zur Visumpflicht.

Staatsangehörige visumspflichtiger Länder müssen das Visum vor der Einreise nach Deutschland bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragen, auch wenn der Aufenthalt kürzer als drei Monate ist. Das Visum bedarf auch der Zustimmung durch die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland. Ausgenommen sind i.d.R. Angehörige der EU- und EWR-Staaten sowie der Schweiz, Australien, Israel, Japan, Süd-Korea, Kanada, Neuseeland und der USA, die die Aufenthaltsgenehmigung auch nach der Einreise bei der Ausländerbehörde einholen können. Die Website der Ausländerbehörde Berlin gibt Antworten auf Deine Fragen zu Einreise, Aufenthalt, Studium und Beschäftigung in Berlin.

Wie beantragst Du Dein Visum?

Der Visumsantrag muss vom Antragsteller persönlich bei der Auslandsvertretung an seinem Wohnort mit allen erforderlichen Unterlagen eingereicht werden. Antragsteller sollten sich frühzeitig mit der Deutschen Botschaft im Heimatland in Verbindung setzen und sich nach den Modalitäten erkundigen. Eine Bearbeitungsdauer von bis zu vier Monaten ist durchaus üblich.

Wie erhalte ich ein Spracherwerbs-Visum?

Ein Spracherwerbs-Visum muss vor der Einreise bei der zuständigen Auslandsvertretung beantragt werden. Auch die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland muss zustimmen. Ausgenommen sind Angehörige der EU- und EWR-Staaten sowie aus der Schweiz, Australien, Israel, Japan, Süd-Korea, Kanada, Neuseeland und den USA, die die Aufenthaltsgenehmigung auch nach der Einreise bei der Ausländerbehörde einholen können. Zur Beantragung eines Spracherwerbs-Visums melde Dich bitte zu einem Deutschkurs (DaF) bei der deutSCHule GmbH an. Nach Anmeldung und Bezahlung erhältst Du von uns im Original per Post die offizielle Anmeldebestätigung für den Visumsantrag. Dieses Dokument muss der Botschaft bei der Antragstellung im Original vorliegen.

Jeder Antragsteller muss nachweisen, dass sein Aufenthalt in Deutschland finanziell abgesichert ist. Er darf für seinen Besuch keine öffentlichen Mittel in Anspruch nehmen. Wenn Reise und Aufenthalt nicht aus eigenen Mitteln finanziert werden können, kann sich auch ein in Deutschland wohnhafter Gastgeber verpflichten, für alle aus dem Aufenthalt des Gastes in Deutschland entstehenden Kosten aufzukommen. Zuständig für eine solche Verpflichtungserklärung ist die Ausländerbehörde am Wohnort des Einladenden.

Wer kann mich in Visa-Angelegenheiten beraten?

unsere Empfehlung für eine Rechtsberatung in Berlin

Rechtsanwalt Christian Cardone ist Fachanwalt für Migrationsrecht und beantwortet alle Fragen zum Visum und zur Aufenthaltserlaubnis. Egal, ob es um Familienzusammenführung, Studentenvisum, Arbeitsvisum, Duldung oder Einbürgerung geht, Rechtsanwalt Cardone vertritt dich bundesweit und hilft dir bei allen aufenthaltsrechtlichen Problemen.

Wie bekomme ich die Bescheinigung zur Vorlage bei der Deutschen Botschaft?

Sobald Kurs- und Anmeldegebühren auf unserem Konto eingegangen sind, schicken wir Dir die Bescheinigung im Original per Post zu.

Reicht eine gefaxte Bescheinigung für den Visumsantrag?

Das hängt von der Botschaft ab. Bitte frage vorab die Deutsche Botschaft in Deinem Heimatland.

Was passiert, wenn mein Visumsantrag abgelehnt wird?

Wenn Du Inhaber eines Premium-Vertrages der deutSCHule bist, sende den Original-Ablehnungsbescheid Deines Visumsantrages und unsere Originalbescheinigung und alle Dokumente, die Du von der deutSCHule erhalten hast im Original zurück an die deutSCHule GmbH. Dann erstatten wir die Kursgebühren abzüglich der Anmeldegebühr und einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 19 % der vereinbarten Kursgebühr.